Bestattungen Schaller
Dietmar Schiemann
Albert Einstein Straße 1
88422 Bad Buchau

Telefon: 07582 933980
Telefax: 07582 933981
https://bestattungen-schaller.de

Erste Schritte

Todesfall im Ausland

Bei einem Todesfall im Ausland sind zusätzliche organisatorische und rechtliche Vorgaben zu beachten. Insbesondere dann, wenn der Verstorbene nach Deutschland überführt werden soll, müssen verschiedene Formalitäten und Abstimmungen vorgenommen werden.

Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall möglichst frühzeitig. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Überführung und kümmern uns gemeinsam mit den zuständigen Stellen um die notwendigen Schritte. Auch wenn Sie sich selbst noch im Ausland befinden, stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.

Todesfall mit Polizei und Staatsanwaltschaft

Bei bestimmten Todesfällen ist der Arzt verpflichtet, nach der Leichenschau die Polizei einzuschalten. Dies kann beispielsweise bei einem Unfall, einem ungeklärten Todesfall oder anderen besonderen Umständen erforderlich sein.

In diesen Fällen führt die Polizei zunächst die notwendigen Ermittlungen durch. Anschließend wird ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung des Verstorbenen beauftragt. Bis die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung erteilt, verbleibt der Verstorbene an dem dafür vorgesehenen Ort.

Sobald die Freigabe erfolgt ist, können Sie uns mit der weiteren Durchführung und Organisation der Bestattung beauftragen. Wir kümmern uns anschließend um alle notwendigen Schritte und besprechen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Wichtiger Hinweis:

Auch wenn die Polizei zunächst ein bestimmtes Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragt hat, sind Sie daran für die weitere Bestattung nicht gebunden. In Deutschland besteht grundsätzlich freie Bestatterwahl. Sie entscheiden selbst, welchem Bestattungsinstitut Sie die weitere Betreuung und Durchführung der Bestattung anvertrauen möchten.

Gerne stehen wir Ihnen in dieser Situation persönlich zur Seite!


Schmuckbild - benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen

Bitte halten Sie, wenn möglich, folgende Unterlagen bereit:

War der Verstorbene:

  • verheiratet -  das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde bzw. Abschrift aus dem Familienbuch
  • geschieden - die Heiratsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • verwitwet - die Heirats- sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • ledig - die Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen (nicht unbedingt erforderlich)

Diese Dokumente werden vom Standesamt für die Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt. Wir stehen Ihnen bei der Beibringung dieser mit Rat und Tat zur Seite und können eventuell fehlende Unterlagen für Sie anfordern.

Quelle: https://schaller.simpilio.com/Erste_Schritte

Erste Schritte im Trauerfall

  1. Benachrichtigen Sie bitte einen Arzt
  2. Rufen Sie uns an!

Weiterführende Schritte

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