Erste Schritte
Todesfall zu Hause
Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, sollten Sie zunächst ihren Hausarzt verständigen. Ist dieser außerhalb seiner regulären Sprechzeiten nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.
Je nach Zeitpunkt übernimmt entweder der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst die vorgeschriebene Leichenschau und stellt anschließend die Todesbescheinigung aus. Dieses Dokument wird später für die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt benötigt.
Üblicherweise erfolgt die Leichenschau innerhalb von vier bis sechs Stunden nach Eintritt des Todes. Bereits während dieser Zeit können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir die weiteren Schritte gemeinsam vorbereiten und organisieren können.
Todesfall im Krankenhaus oder Altenheim
Verstirbt ein Angehöriger in einem Krankenhaus, Pflegeheim, Altenheim oder Hospiz, kümmert sich das dortige Personal um die Benachrichtigung des zuständigen Arztes und die erforderliche Leichenschau.
Sobald Sie über den Todesfall informiert wurden, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir übernehmen für Sie die weitere Organisation und begleiten Sie zuverlässig bei allen notwendigen Schritten. Selbstverständlich beantworten wir auch alle Fragen, die sich in dieser Situation ergeben.
Todesfall im Ausland
Bei einem Todesfall im Ausland sind zusätzliche organisatorische und rechtliche Vorgaben zu beachten. Insbesondere dann, wenn der Verstorbene nach Deutschland überführt werden soll, müssen verschiedene Formalitäten und Abstimmungen vorgenommen werden.
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall möglichst frühzeitig. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Überführung und kümmern uns gemeinsam mit den zuständigen Stellen um die notwendigen Schritte. Auch wenn Sie sich selbst noch im Ausland befinden, stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
Todesfall mit Polizei und Staatsanwaltschaft
Bei bestimmten Todesfällen ist der Arzt verpflichtet, nach der Leichenschau die Polizei einzuschalten. Dies kann beispielsweise bei einem Unfall, einem ungeklärten Todesfall oder anderen besonderen Umständen erforderlich sein.
In diesen Fällen führt die Polizei zunächst die notwendigen Ermittlungen durch. Anschließend wird ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung des Verstorbenen beauftragt. Bis die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung erteilt, verbleibt der Verstorbene an dem dafür vorgesehenen Ort.
Sobald die Freigabe erfolgt ist, können Sie uns mit der weiteren Durchführung und Organisation der Bestattung beauftragen. Wir kümmern uns anschließend um alle notwendigen Schritte und besprechen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn die Polizei zunächst ein bestimmtes Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragt hat, sind Sie daran für die weitere Bestattung nicht gebunden. In Deutschland besteht grundsätzlich freie Bestatterwahl. Sie entscheiden selbst, welchem Bestattungsinstitut Sie die weitere Betreuung und Durchführung der Bestattung anvertrauen möchten.
Gerne stehen wir Ihnen in dieser Situation persönlich zur Seite!

Benötigte Unterlagen
Bitte halten Sie, wenn möglich, folgende Unterlagen bereit:
War der Verstorbene:
- verheiratet - das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde bzw. Abschrift aus dem Familienbuch
- geschieden - die Heiratsurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil
- verwitwet - die Heirats- sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- ledig - die Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen (nicht unbedingt erforderlich)
Diese Dokumente werden vom Standesamt für die Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt. Wir stehen Ihnen bei der Beibringung dieser mit Rat und Tat zur Seite und können eventuell fehlende Unterlagen für Sie anfordern.
© Bestattungen Schaller, Albert Einstein Straße 1, 88422 Bad Buchau
Quelle: https://schaller.simpilio.com/Erste_Schritte



